Der Bitcoin-Automaten Betreiber Mondo Media GmbH, hat von der BaFin Post bekommen, in der der Betreiber aufgefordert wurde, den Betrieb der BTC-Automaten um 00:00 Uhr am heutigen Tag einzustellen.
Das würde bedeuten, dass 13 BTC-Automaten in Deutschland heute Nacht eingestellt werden müssen.
Nach unserem Kenntnisstand liegt keine Rechtsgrundlage vor, auf deren Basis die BaFin den Betrieb von Bitcoin-Automaten in Deutschland untersagen dürfte. Dennoch hat sich die BaFin vor einigen Jahren einseitig für zuständig erklärt, und vertritt die vorläufig rechtsverbindliche Auffassung, dass es sich beim Betrieb von Bitcoin-Automaten um eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung o.ä. handelt.
In diesem Sinne kann man nicht von einer generellen Absicht der BaFin sprechen, den Betrieb von Bitcoin-Automaten in Deutschland zu untersagen, sie stellt jedoch in jedem Fall erhebliche Anforderungen an die Betreiber, die in der Praxis wohl lediglich von Banken und bankähnlichen Finanzdienstleistern zu erfüllen sind.
Bafin nicht im Recht?
In dieser selbsternannten Aufsichtsrolle wurde die Auffassung der BaFin jedoch bereits zumindest in strafrechtlicher Hinsicht vom Kammergericht Berlin in einem Urteil im Herbst 2018 als unzutreffend erkannt, und im Gegenzug der eigenmächtige rechtsgestaltende Eingriff der BaFin gerügt. (https://www.online-und-recht.de/urteile/Handel-mit-Bitcon-ist-nicht-strafbar-da-Bitcoin-kein-Finanzinstrument-im-Sinne-des-KWG-Kammergericht-Berlin-20180925/)
Unglücklicherweise muss diese strafrechtliche Einstufung nicht auch in verwaltungsrechtlicher Hinsicht gelten, ein Verwaltungsgericht könnte möglicherweise genau gegensätzlich entscheiden, was auch von einigen Juristen tatsächlich so erwartet wird.
Um es in etwas einfacherer Sprache auszudrücken: es ist kompliziert.
Die meisten fachspezifischen Juristen sind sich einig, dass Bitcoin nicht der Aufsicht der BaFin unterliegt, und somit keine Erlaubnispflicht besteht. Dennoch kann es Ihnen als Betreiber eines Automaten passieren, dass Sie „Post von der BaFin“ erhalten, die Ihnen den Betrieb untersagt. Für diesen Fall könnten Sie gezwungen sein, sich juristisch zur Wehr zu setzen, was üblicherweise mit einem erheblichen Kostenrisiko einhergeht. Folglich ist es aus unternehmerischer Sicht selten attraktiv, einen Automaten zu betreiben, womit alleine die „Drohung“ der BaFin zu einem faktischen „Verbot“ von Bitcoin-Automaten führt.
Einen Ausweg aus diesem Stillstand kann es leider nur geben, sofern tatsächlich ein Betreiber das Risiko eingeht, die juristische Klärung herbeizuführen. Als Bundesverband Bitcoin stehen wir gerne (auch finanziell) unterstützend zur Verfügung, sollte sich ein Betreiber finden, der bereit ist, diese Strapazen auf sich zu nehmen, sagte Bastian Lipp.
Aus diesem Grund sind wir auch an der Aktion „bitte1bitcoin.de“ beteiligt und stellen hierfür die nötige juristische Rückendeckung, jedoch bisher ohne Reaktion der BaFin. Solange es jedenfalls keine endgültige Klärung in dieser Frage gibt, wäre mein persönlicher Rat an einen rein kommerziell interessierten Unternehmer, vom Betrieb von Bitcoin-Automaten Abstand zu nehmen, da hierbei das Risiko und der Ertrag wohl kaum in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Mondo Media GmbH
Im Unterschied zu unserer Rechtsauffassung meint die BaFin, dass es sich bei der Aufstellung eines Bitcoin-Automaten um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit handelt. Finanzdienstleistungen, und dazu zählt die BaFin den Bitcoin An- und Verkauf, werden, auch wenn der Umfang dieser Geschäfte objektiv keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, gewerbsmäßig erbracht, wenn der Betrieb, wie in unserem Fall, auf eine gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber ihn mit der Absicht der Gewinnerzielung verfolgt.
Strafrechtlich hat das Kammergericht in Berlin in einem Urteil am 25.09.2018 Bitcoins nicht in die Gruppe von Finanzinstrumenten eingestuft. Strafrechtliche Urteile haben jedoch keine direkte Auswirkung auf das Verwaltungsrecht. Insofern müssen wir den Verwaltungsgerichtsweg bestreiten und hoffen, dass wir Recht bekommen. Das kann leider ein langer Weg werden, sagte der Geschäftsführer Helmut Lechner.
Heute ist die Frist abgelaufen und die Mondo Media GmbH muss ab 00:00 Uhr heute den Betrieb von 13 BTC-Automaten einstellen.
Wir von Bitcoin-Accepted.org wollen das natürlich nicht so einfach hinnehmen und werden uns mit verschiedenen Vereinen und Foundations gegen das Urteil zur Wehr setzen.
Wenn auch Sie dieses Urteil der BaFin anzweifeln und uns Unterstützen wollen, steht Ihnen unsere Tür oder Telefon jederzeit zur Verfügung. Wir brauchen jetzt eine starke Gemeinschaft, um der BaFin zu zeigen, dass es auch Gegenwehr geben kann.
Wir werden natürlich weiterhin zu diesem Thema neuigkeiten posten und Sie auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen