Die Europäische Zentralbank (EZB) prüft derzeit die Möglichkeit, einen digitalen Euro (CBDC) einzuführen. Im Rahmen dieser Prüfung hat die EZB eine Reihe von Konsultationen und Studien durchgeführt, um die potenziellen Auswirkungen eines CBDC auf Wirtschaft, Gesellschaft und Finanzsystem zu untersuchen.
Anonymität von CBDC-Zahlungen
Eine der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit CBDCs ist die Anonymität. CBDCs könnten potenziell zur Überwachung und Kontrolle der Finanztransaktionen von Einzelpersonen genutzt werden. Dies wirft Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Privatsphäre auf.
Die EZB hat erklärt, dass sie sich der Bedeutung der Privatsphäre bewusst sei und dass sie keine Maßnahmen ergreifen werde, die die Anonymität von CBDC-Zahlungen beeinträchtigen könnten. Die EZB hat außerdem erklärt, dass das Eurosystem nicht in der Lage sein werde, Einzelpersonen auf Basis von CBDC-Zahlungen zu identifizieren.
Gründe für die Unmöglichkeit der Identifizierung
Die Unfähigkeit des Eurosystems, Einzelpersonen auf Basis von CBDC-Zahlungen zu identifizieren, ist auf die folgende Kombination von Faktoren zurückzuführen:
- Pseudonyme Konten: CBDC-Zahlungen würden über pseudonyme Konten durchgeführt, die nicht mit der Identität einer Person verknüpft sind.
- Mangel an Transaktionsdaten: Das Eurosystem würde keine Transaktionsdaten wie Namen, Adressen oder Beträge speichern.
- Dezentrale Infrastruktur: Das CBDC-System würde auf einer dezentralen Infrastruktur basieren, die es unmöglich machen würde, Transaktionen zu verfolgen.
Ausnahmen
Es gibt einige Ausnahmen von der Regel, dass das Eurosystem Einzelpersonen nicht auf Basis von CBDC-Zahlungen identifizieren kann. Diese Ausnahmen umfassen:
- Zahlungen an identifizierte Empfänger: Wenn eine CBDC-Zahlung an einen identifizierten Empfänger gesendet wird (z. B. ein Unternehmen oder eine Regierungsbehörde), kann das Eurosystem möglicherweise die Identität des Absenders ermitteln.
- Straftaten: Wenn eine CBDC-Zahlung mit einer Straftat in Verbindung gebracht wird, kann das Eurosystem möglicherweise die Identität des Absenders ermitteln, indem es mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeitet.
Schlussfolgerung
Das Eurosystem wird nicht in der Lage sein, Einzelpersonen auf Basis von CBDC-Zahlungen zu identifizieren. Dies ist auf die Verwendung pseudonymer Konten, den Mangel an Transaktionsdaten und die dezentrale Infrastruktur des CBDC-Systems zurückzuführen.
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